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Glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Strom, Tarife und den Anbieterwechsel — verständlich und auf den Punkt erklärt.

Arbeitspreis

Preis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh). Wird mit dem Jahresverbrauch multipliziert und macht zusammen mit dem Grundpreis die Gesamtkosten aus.

Balkonkraftwerk

Kleine Stecker-Solaranlage (bis 800 Watt), die direkt über die Steckdose Strom ins Hausnetz einspeist. Reduziert den Strombezug aus dem Netz, ohne den bestehenden Tarif zu ändern.

Börsenstrompreis

Preis, zu dem Strom an der Strombörse (EPEX Spot) gehandelt wird. Schwankt stündlich je nach Angebot und Nachfrage. Grundlage für dynamische Stromtarife.

Doppeltarifzähler

Stromzähler mit zwei Zählwerken: HT (Hochtarif, tagsüber) und NT (Niedertarif, nachts). Wird bei Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen eingesetzt.

Dynamischer Stromtarif

Tarif, dessen Arbeitspreis sich stündlich am Börsenstrompreis orientiert. Vorteilhaft für Haushalte, die ihren Verbrauch flexibel in günstige Stunden verlagern können. Nach § 41a EnWG müssen alle Stromanbieter seit 2025 dynamische Tarife anbieten.

EEG-Umlage

Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Zum 1. Januar 2023 vollständig abgeschafft und aus dem Bundeshaushalt finanziert.

EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Zentrales Gesetz für die deutsche Strom- und Gaswirtschaft. Regelt u. a. Netzzugang, Verbraucherrechte, Kündigungsfristen und die Grundversorgungspflicht.

Grundpreis

Monatlicher Fixbetrag für die Bereitstellung des Stromanschlusses (Zähler, Abrechnung, Service). Unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch. Auch Zählerpreis oder Verrechnungspreis genannt.

Grundversorger

Der örtliche Stromanbieter, der die flächendeckende Versorgung in einem Netzgebiet gesetzlich garantieren muss — meist das Stadtwerk. Die Grundversorgung ist in der Regel der teuerste Tarif.

Grundversorgungstarif

Allgemeiner Tarif des Grundversorgers, in den Verbraucher automatisch fallen, wenn sie keinen expliziten Vertrag abgeschlossen haben. Mit 2-wöchiger Frist jederzeit kündbar.

Herkunftsnachweis (HKN)

Staatlich ausgestelltes Zertifikat des Umweltbundesamtes, das die Erzeugung von 1 MWh Strom aus erneuerbaren Energien belegt. Pflichtbestandteil jedes Ökostrom-Tarifs.

Konzessionsabgabe

Abgabe der Stromversorger an Kommunen für das Recht, öffentliche Wege und Straßen für die Leitungsverlegung zu nutzen. Im Strompreis enthalten und je nach Gemeindegröße gestaffelt.

Lastschriftmandat (SEPA)

Einzugsermächtigung für die automatische Abbuchung der monatlichen Abschläge vom Girokonto. Standard-Zahlungsart bei den meisten Stromanbietern.

Marktkommunikation

Datenaustausch zwischen Netzbetreibern und Stromlieferanten bei einem Anbieterwechsel. Lieferscheine, Stammdaten und Zählerstände werden standardisiert übermittelt — für den Kunden unsichtbar.

Messstellenbetrieb

Einbau, Betrieb und Ablesung des Stromzählers. Seit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kann der Messstellenbetreiber frei gewählt werden — meist identisch mit dem Netzbetreiber.

Netzentgelt

Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes (Transport, Instandhaltung, Ausbau). Wird vom Netzbetreiber erhoben und macht etwa 20–25 % des Strompreises aus. Variiert stark nach Region.

Netzbetreiber

Unternehmen, das das lokale Stromnetz betreibt und instand hält. Unabhängig vom Stromanbieter — auch nach einem Wechsel bleibt der Netzbetreiber derselbe.

Neukundenbonus

Einmaliger Bonus für Neukunden bei Vertragsabschluss, oft 100–300 €. Wird meist erst nach 12 Monaten Belieferung ausgezahlt und ist an eine Mindestvertragslaufzeit gekoppelt.

Ökostrom / Grünstrom

Strom, der zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Entscheidend sind unabhängige Zertifikate wie das Grüner Strom-Label oder das ok-power-Siegel, die zusätzliche Investitionen in neue Anlagen garantieren.

Preisgarantie

Zusicherung des Anbieters, den vereinbarten Preis für einen festgelegten Zeitraum (meist 12–24 Monate) nicht zu erhöhen. Achtung: Gilt oft nur für den Arbeitspreis — staatlich veranlasste Mehrkosten (Steuern, Umlagen) können weitergegeben werden.

Smart Meter

Intelligenter Stromzähler mit digitaler Kommunikationseinheit (Gateway). Zeigt den Verbrauch in Echtzeit an und ermöglicht dynamische Tarife sowie die Fernauslesung. Für Großverbraucher (>6.000 kWh) und Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gesetzlich verpflichtend.

Sofortbonus

Einmaliger Rabatt, der sofort bei Vertragsbeginn gewährt wird — anders als der Neukundenbonus ohne Wartezeit. Meist als prozentualer Nachlass auf den Arbeitspreis im ersten Jahr.

Sonderkündigungsrecht

Gesetzliches Recht zur fristlosen Vertragskündigung bei Preiserhöhungen (§ 41 Abs. 5 EnWG) oder Umzug. Der Kunde kann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Sondertarif / Sondervertrag

Individuell vereinbarter Tarif außerhalb der Grundversorgung — meist mit günstigeren Preisen, Preisgarantie und Bonus-Zahlungen. Macht den Großteil aller abgeschlossenen Stromverträge aus.

Stromkennzeichnung

Gesetzlich vorgeschriebene Angabe, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt. Muss jeder Anbieter jährlich veröffentlichen (§ 42 EnWG).

Stromsteuer

Verbrauchssteuer auf elektrischen Strom (auch Oekosteuer genannt). Beträgt 2,05 Cent/kWh für Haushalte und ist im Strompreis bereits enthalten.

Verbraucherpreisindex-Klausel

Preisanpassungsklausel, die den Strompreis an die allgemeine Inflationsrate koppelt. Erlaubt dem Anbieter Preiserhöhungen auch während einer laufenden Preisgarantie — sollte im Kleingedruckten genau geprüft werden.

Wechselprozess

Standardisierter Ablauf eines Stromanbieterwechsels in Deutschland: Beauftragung → Kündigung Altvertrag → Marktkommunikation → Lieferbeginn. Gesetzlich geschützt und ohne Stromunterbrechung.