Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter
Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung — wann es greift, welche Fristen gelten und wie Sie bei Preiserhöhungen wechseln.
Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, einen laufenden Stromvertrag vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit außerordentlich zu beenden. Es greift, wenn sich die Vertragsbedingungen zu Ihrem Nachteil ändern — am häufigsten bei einer Preiserhöhung durch Ihren Anbieter.
Anders als bei der ordentlichen Kündigung müssen Sie dabei nicht bis zum Ende der Laufzeit oder der Kündigungsfrist warten. Sie können sofort reagieren und zu einem günstigeren Anbieter wechseln — ohne lange an einen teuren Tarif gebunden zu sein.
Wann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht?
Preiserhöhung
Der häufigste Fall: Erhöht Ihr Anbieter den Strompreis, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen — ohne Frist.
Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil
Auch andere einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen — etwa eine verkürzte Preisgarantie oder geänderte Zahlungsbedingungen — können ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
Nach Ablauf der Erstlaufzeit
Nach der regulären Erstlaufzeit (meist 12 Monate) können Sie ohnehin jederzeit mit der gesetzlichen Frist von einem Monat kündigen. Das Sonderkündigungsrecht gilt zusätzlich für die Zeit davor.
Umzug
Ziehen Sie um, haben Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Stromvertrag am alten Wohnort mit einer Frist von einem Monat zum Umzugstermin kündigen — auch während der Erstlaufzeit. Geben Sie das Umzugsdatum und die Zählernummer an. Am neuen Wohnort übernimmt in der Regel der örtliche Grundversorger die Belieferung, bis Sie einen neuen Tarif gewählt haben.
So nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht
Preiserhöhung prüfen: Erhalten Sie eine Ankündigung Ihres Anbieters, prüfen Sie, ob der Preis tatsächlich steigt und wann die Erhöhung in Kraft tritt.
Frist beachten: Ihr Sonderkündigungsrecht gilt in der Regel bis zum Tag vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung. Kündigen Sie rechtzeitig, um sicher zu sein.
Schriftlich kündigen: Kündigen Sie schriftlich und verweisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung. Bewahren Sie eine Kopie auf.
Neuen Tarif sichern: Vergleichen Sie vor der Kündigung die Tarife für Ihre Postleitzahl, damit Sie nahtlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln können.
Ihre Checkliste bei einer Preiserhöhung
- Preiserhöhung schriftlich vom Anbieter bestätigen lassen
- Neuen Preis und das Datum des Inkrafttretens notieren
- Tarife für Ihre Postleitzahl vergleichen
- Sonderkündigung schriftlich und fristgerecht einreichen
- Wechsel zum neuen Anbieter rechtzeitig starten
Sie möchten selbst kündigen? Laden Sie sich unsere kostenlose Musterkündigung als PDF herunter — ausfüllen, unterschreiben und versenden.
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